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Organisatorische Hinweise
Falls eine Akuterkrankung vorliegt, die im direkten Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine unmittelbare stationäre Rehabilitationsmaßnahme erfordert (Anschlussheilbehandlung
/AHB bzw. Anschlussrehabilitation / AR), kann ein Sportler die vorstehend dargelegten Behandlungen im Rahmen einer
solchen stationären Rehabilitationsmaßnahme erhalten. Diese Anschlussrehabilitationen müssen vom behandelnden Krankenhausarzt beantragt werden; sie werden üblicherweise von gesetztlichen Kostenträgern finanziert (z. B. Berufsgenossenschaften, öffentliche Leistungsträger wie Bundeswehr oder Bundesgrenzschutz, Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungen). Bei einer vorgesehenen Anschlussrehabilitation muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenübernahme beim jeweils zuständigen Kostenträger gestellt werden. Im Vorfeld ist zu klären, ob der jeweilige Kostenträger eine Anschlussheilbehandlung in unserer Klinik genehmigt und die Kostenübernahme zusagt.
Außerhalb der vorbeschriebenen Anschlussrehabilitationen können Sportler auch zu Lasten zuständiger Kostenträger eine Sportrehabilitation in unserer Klinik erhalten, wenn die
Voraussetzungen gegeben sein sollten, einen Antrag auf eine allgemeine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (stationäres Heilverfahren / stationäre Kurmaßnahme / Sanatoriumskur) zu stellen. Auch in diesem Fall muss vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmebestätigung des Kostenträgers vorliegen.
Weiterhin hat jeder Sportler grundsätzlich die Möglichkeit, ggf. auf eigene Veranlassung als Privatpatient / Selbstzahler eine Sportrehabilitation in unserer Klinik in Anspruch zu nehmen und eine Privat-Reha zu absolvieren. Auch können privat versicherte Patienten von ihren ambulant behandelnden Ärzten zu fachklinischen stationären Primärbehandlungen in unsere Klinik eingewiesen werden. In diesen Fällen sollte bei vorhandenen Privatversicherungen eine Kostenübernahmeerklärung im Voraus eingeholt werden. Bei Behandlungsbeginn schließen wir mit Privatpatienten / Selbstzahlern einen Behandlungsvertrag für Selbstzahler ab. Gemäß diesem Behandlungsvertrag werden dem Patienten Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Basisversorgung zum jeweils gültigen Tagessatz berechnet. Krankengymnastisch-physiotherapeutische Maßnahmen werden nach unserer Hauspreisliste in Rechnung gestellt; deren Beträge entsprechen jeweils den beihilfefähigen Sätzen.
Die ärztliche Behandlung von Privatpatienten bzw. Selbstzahlern erfolgt durch die Chefärzte der Meduna-Klinik oder deren ärztliche Vertreter (chefarztvertretende Oberärzte). Diese Behandlung wird den Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Psychologische Mitbehandlungen werden unseren Privatpatienten bzw. Selbstzahlern vom betreuenden Psychologen unter Anwendung der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet.
Ernährungsberatungen bzw. ernährungsbezogene Patientenschulungen werden von der betreuenden Ernährungsberaterin selbst in Rechnung gestellt.
Begleitpersonen (z.B. Ehepartner u.a. Angehörige) können nach Absprache Unterkunft und Vollverpflegung in unserer Klinik erhalten. Mehrere Doppelzimmer stehen zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten zu organisatorischen und inhaltlichen Aspekten unserer Behandlungsangebote können jederzeit gerne direkt beim Chefarzt der Meduna-Klinik erfragt werden (vgl. “Kontakt”).
Copyright:
Prof. Dr. J. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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